Hinweise zum Datenschutz der Videoüberwachung auf dem Gelände der Alten Wassermühle

Diese Datenschutzhinweise klären Sie darüber auf, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist, zu welchem Zweck die Videoüberwachung durchgeführt wird und welche Rechte Sie als Betroffener im Hinblick auf Videoüberwachung haben.


1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher:
Mühlenverein Friesoythe e. V.
Vertreter: Franz Kröger (1. Vorsitzender)
Alte Mühlenstraße 6
26169 Friesoythe

Telefon: +49 (0) 44 91 – 91 88 19

Telefax: +49 (0) 44 91 – 91 88 20

E-Mail: post@alte-wassermuehle-friesoythe.de

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter folgender Anschrift

Mühlenverein Friesoythe e. V. 
Alte Mühlenstraße 6 
26169 Friesoythe 

Telefon: +49 (0) 44 91 – 91 88 19

Telefax: +49 (0) 44 91 – 91 88 20

E-Mail: datenschutz@alte-wassermuehle-friesoythe.de


2. Welche Quellen und Daten nutzt der Mühlenverein Friesoythe e. V.?

Der Mühlenverein Friesoythe e. V. überwacht außerhalb seines Gebäudes sicherheitsrelevante Bereiche mittels Videoübertragung (Livestreams). In wenigen Fällen erfolgt auch eine Videoaufzeichnung.
Diese Kamera ist im Rahmen des allgemeinen Sicherheitskonzepts des Mühlenverein Friesoythe e. V. Bestandteil eines „virtuellen Rundganges“ über die Anlage der Stromerzeugung (Wasserrad und Wasserschnecke) in der Soeste am Gebäude. Dieser ermöglicht jederzeit eine schnelle Begutachtung der Gebäudeaußenfront einschließlich nächster Umgebung, ohne das eigene Personal zu gefährden. Eine allgemeine Videoüberwachung des öffentlichen Raums findet dabei grundsätzlich nicht statt.
Sobald Sie sich im Erfassungsbereich der Kameras befinden, sind Sie Gegenstand dieser Datenverarbeitung.


3. Wofür verarbeitet der Mühlenverein Friesoythe e. V. Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Der Mühlenverein Friesoythe e. V. hat ein berechtigtes Interesse am Einsatz von Videoüberwachung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sie trägt wesentlich dazu bei, auf eine personalschonende Art und Weise, eine möglichst vollumfängliche Gebäude- und Personensicherheit zu gewährleisten.
Mit der Videoüberwachung verfolgen wir in Abhängigkeit der Gegebenheiten die folgenden Ziele:

  • die Sicherung der Gebäudeaußenfront vor Vandalismus
  • die (notwendige) Überwachung der Anlage zur Stromerzeugung innerhalb der Soeste
  • die Sicherung der Anlage vor Vandalismus
  • die Erkennung von illegalen Zutrittsversuchen zu dieser Anlage
  • die Erkennung von Gefährdung von Leib und Leben Anderer

Mit Hilfe von Videoüberwachung können Maßnahmen umgehend eingeleitet werden, um Missstände aus den aufgeführten Punkten zu beseitigen. Sie dient nicht nur dem Gebäudeschutz, sondern auch Ihrer persönlichen Sicherheit.


4. Wer ist Empfänger Ihrer Daten?

Videodaten werden nur anlassbezogen ausgewertet. Für die Auswertung der Videoüberwachung kann der Mühlenverein Friesoythe e. V. externe Behörden der Strafverfolgung oder Versicherungen beauftragen. Diese erhalten neben den Livestreams auch Zugriff auf Aufzeichnungen der Videokameras im jeweils vertraglich definierten Zuständigkeitsbereich.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung, der Verübung einer Straftat oder wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern, können bzw. müssen die Aufzeichnungen an Sicherheitsbehörden übergeben werden.


5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

In der Regel erfolgt keine Aufzeichnung bzw. Speicherung des Videomaterials.
Dort, wo eine Aufzeichnung stattfindet, nämlich bei anlassbezogenen Aufzeichnungen, Alarmaufzeichnung oder Daueraufzeichnung, werden die Aufzeichnungen spätestens nach 72 Stunden gelöscht, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens benötigt. Die Löschfristen ergeben sich ggf. aus nationalen gesetzlichen Anforderungen. Für Standorte in Deutschland gilt eine Regelfrist von 72 Stunden.